Eppenrod

Auf uraltem Siedlungsgebiet Eppenrod und seine Geschichte
Eppenrod am Fuße des Westerwaldes gelegen, wird urkundlich erstmals um 950 n. Chr. erwähnt. Funde von Hallstadt-Brandgräbern aus der Zeit um 800 v.Chr. in der Gemarkung Eppenrods, lassen auf ein wesentlich früheres Bestehen des des Ortes schließen. Seinen Namen soll Eppenrod von einem Limburger Konradiner-Mönch Eberhard (lat. Eppo) erhalten haben, der zur Erweiterung des Siedlungsgebietes den urwaldähnlichen Wald roden ließ. Die romanische Kirche, deren Alter auf 800 Jahre geschätzt wird, gilt als eine der ältesten in der ganzen Esterau. 1336 teilte Bischof Balduin von Trier die Pfarrkirche dem Stift Limburg zu. Die Eppenröder Pfarrer wurden von Limburg benannt und eingesetzt. 1541 hielt die Reformation ihren Einzug. Eppenrod wurde evangelisch, aber weiterhin über einen Zeitraum von 100 Jahren von katholischen Pfarrern betreut. Erst Gräfin Agnes von Holzappel, die Witwe Peter Melanders, löste 1650 die Verbindung zu den Limburgern. Die Nassauer Fürsten waren wegen ihrer Bereitwilligkeit, den reformatorischen Gedanken aufzunehmen, beim katholischen Kaiserbischof in Wien nicht gut angeschrieben. Man bezichtigte sie des Reichsverrates und erhob Klage gegen sie. Der damalige Landesfürdt Johann Ludwig von Nassau-Hadamer wurde nach Wien beordert, wo man ihn von der Unrichtigkeit seiner religiösen Anschauungen zu überzeugen suchte. Nach einem siebenstündigen Gespräch gab Johann Ludwig schließlich nach und legte das katholische Glaubensbekenntnis ab. Als Gegenleistung wurde ihm vom Kaiser die Befreiung von allen Kriegslasten zugesichert. Damit mußten auch seine Untertanen von Nassau-Hadamar den katholischen Glauben annehmen. Der damalige Pfarrer von Eppenrod weigerte sich die Konfession zu wechseln und verließ Eppenrod unter Protest. Erst mit der Einführung des neuen Kaplans, Konrad Rummeisen, wurde die Bevölkerung Eppenrods nach fürstlichem Willen wieder katholisch. 1643 sah sich Johann Ludwig, der mehr und mehr in Geldnöte geraten war gezwungen, die Esterau mit der Vogtei Isselbach und Eppenrod an Peter Melander von Holzappel zu verkaufen. Die Eppenröder wurden Leibeigene der Reichsgrafschaft Holzappel, hatten Fronarbeit zu leisten und den zehnten Teil ihrer Erträge abzugeben. Da Peter Melander evangelisch war, mußten sie als seine Untertanen wieder en evangelischen Glauben annehmen. Fortan blieb Eppenrod unter der Herrschaft der evangelischen Fürsten von Holzappel-Schaumburg. Die Leibeigenschaft wurde im Jahre 1688 aufgehoben. Bereits im Jahre 1686 war von der Fürstin Charlotte von Holzappel der Bau einer Schule angeordnet worden. Dieses erste Schulgebäude ist das noch erhaltene Haus des ehemaligen ,,Knochenflickers” Wilhelm Schmidt. Wegen der wachsenden Zahl der Kinder wurde 1835 eine neue Schule neben der Kirche gebaut. Die Kosten beliefen sich nach vorahndenen Unterlagen auf 4141 Gulden. Die Schule wurde im Jahre 1972 aufgelöst. Zur Zeit fahren die Grundschüler nach Diez und die Hauptschüler nach Altendiez zum Unterricht. Wie andere Dörfer in der Esterau hatte auch Eppenrod unter den Auswirkungen des 30jährigen Krieges zu leiden. Ein großer Teil des Ortes wurde völlig zerstört, dabei fiel u.a. auch das Mittelschiff der Kirche einem Brand zum Opfer. Das bis heuteb erhaltene alte Pfarrhaus entstand unmittelbar nach dem “Großen Krieg” (um 1650) und kann somit auf eine weit über 300 Jahre alte Geschichte zurückblicken. Eppenrod war von alters her von der Landwirtschaft geprägt. Dies hat sich im letzten Jahrhundert, vor allem in den letzten 40 Jahren infolge der allgemeinen nationalen und internationalen Entwicklung grundlegend gewandelt. Gegenwärtig leben nur noch wenige Familien vom ehemaligen Haupterwerb, der Landwirtschaft. Die nachstehend aufgezeichneten Begebenheiten vermitteln einen Eindruck von dem Leben im alten Eppenrod und der Mentalität seiner Bewohner.
Von kirchlichen Sitten und Gebräuchen 1688 ergeht der Befehl von den Kanzeln, daß die Väter bei der Taufe ihrer Kinder zu erscheinen hätten. 1708 wird festgesetzt, daß bei Taufen nur ein Tag gefeiert werden darf, und 1718 wird befohlen, daß bei der Taufe nur eine Mahlzeit gegeben werden darf. Zugkeich ist auch von Mißbräuchen bei Hochzeiten die Rede. Es werden drei oder mehr Tage gefeiert. Es herrsche dann Überfluss im Essen und Trinken und unordentliches Wesen mache sich breit. Zum Beispiel trinkt die Hochzeitsgesellschaft schon vor dem Kirchgang ,,hitziges Getränk”, und die Hochzeitgeber stürzen sich in große Ausgaben und ,,geraten ins Verderben und Abnahme ihrer Nahrung”. Es wird nun verboten, sich vor dem Kirchgang zu berauschen. Auch sollen nicht mehr als 20 Hochzeitsgäste geladen werden. Das Ende der Feier wird auf Abends um 9.00Uhr festgesetzt. Bei Zuwiderhandlung bedrägt die Strafe 20 Reichstaler.
Von Pfarrern Am 08.08.1726 bringt Pfarrer Petri von Eppenrod vor, daß ihm die Gemeinde zugemutet habe, daß er wie andere Einwohner das Fuhr-Vieh hüten solle, wenn die Ordnung an ihm wäre. Schon vor einem Jahr hätten sie ihm das Ochsenhüten angetragen, was er auch um des lieben Friedens Willen auch getan hätte. Der Fürst bestimmt darauf, daß das Ochsenhüten für den Pfarrer verboten sei und das die Einwohner das Fuhr-Vieh des Pfarrers mitzuhüten hätten. Am 06.11.1752 muß der Fürst sein ,,ungnädiges Mißfallen” darüber ausdrücken, “daß die Herren Geistlichen den Gottesdienst also einzurichten haben, daß die Predigt nicht länger als eine Stunde und Gesang und Gebet nicht länger als eine halbe Stunde dauern sollen. Zu diesem Zweck sollen Sanduhren angeschafft und im Gottesdienst von Kirchenältesten gehandhabt werden. Auch soll der Gottesdienst im Sommer um 8.00Uhr und im Winter um 9.00Uhr beginnen.
Von Schulmeistern Die Schulmeister hatten neben der Schule noch allerlei andere Aufgaben. Das Läuten und Schmieren der Glocken, Schmieren der Uhr, Waschen des Kirchengerätes, Sauberhalten des Friedhofes und “Abdankung und Singen bei Leichen”. In Eppenrod erhielt der Schulmeister für seinen Gesang bei Beerdigungen zwei Brote. Außerdem “solle er die Abnutzung des Grases vom Friedhof haben”. Schulmeister Brack von Eppenrod muß 1720 Klage führen, daß man ihm große Schwierigkeiten macht, weil er zwei Schweinchen in den Gemeindewald treiben will. Die Sache wird dahin geregelt, daß der Schulmeister jederzeit zwei Schweine in den Wald treiben darf. 1693 zeigt Pfarrer Bradäus von Eppenrod an, das der Schulmeister Johann Kister in der Kirche mit einigen anderen Zuhörern geschlafen habe. Als der Pfarrer von der Kanzel rief, sie sollten aufwachen, sei der Schulmeister aufgewacht, habe sich aber gleich wieder in den Schlaf gelegt. Der Pfarrer war genötigt, seine Mahnung zu wiederholen, der Schulmeister wollte jedoch nicht hören. Daraufhin rief der Pfarrer von der Kanzel, er solle auf Befehl der gnädigsten Herrschaft aufwachen. Da habe er sich wohl aufgerichtet, sich später aber wieder niedergelegt.


 



 

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